Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG)

Seit dem 1. Jänner 2024 kann in Österreich mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft (auch: FlexKapG oder FlexCo) eine neue Gesellschaftsform gegründet werden. Circa 200 Firmen setzten laut Justizministerium seither (Stand Mai 2024) auf die Mischung aus Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG).

HINTERGRUND

Die FlexKapG wurde vor allem im Hinblick auf die spezifischen Bedürfnisse von Startups und Gründer(inne)n eingeführt. Diese neue Rechtsform ermöglicht es zum Beispiel, Mitarbeiter(innen) unkompliziert über Beteiligungen am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen. Darüber hinaus soll die neue Rechtsform besonders für internationale Investor(inn)en auch in einem frühen Unternehmensstadium schon attraktiv sein.

STIMMRECHTE

Ähnlich wie die GmbH weist die FlexKapG einige Besonderheiten auf, darunter die Aufteilung des Stammkapitals in Geschäftsanteile mit - und Unternehmenswert-Anteile ohne Stimmrechte. Letztere dürfen maximal 24,99% des Stammkapitals ausmachen.

GRÜNDUNG

Die Gründung einer FlexKapG erfordert einen Gesellschaftsvertrag in Form eines Notariatsaktes, wobei unter bestimmten Bedingungen auch eine vereinfachte Gründung ohne Notar möglich ist. Die Eintragung ins Firmenbuch markiert den rechtlichen Beginn der Gesellschaft.

FIRMA

Der Firmenname muss die Bezeichnung “FlexKapG”, “FlexCo” oder “Flexible Kapitalgesellschaft” enthalten. Die Vertretung nach außen erfolgt durch handelsrechtliche Geschäftsführer.

GEWERBE-BERECHTIGUNG

Für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ist ein Gewerbeschein erforderlich, der erst nach der Eintragung ins Firmenbuch beantragt werden kann. Die Gesellschaft muss einen gewerberechtlichen Geschäftsführer ernennen, der entweder dem vertretungsbefugten Organ der Gesellschaft angehört oder als voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer tätig ist.

STEUERN

Steuerlich unterliegt die FlexKapG mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer von 23%, mit einer Mindestkörperschaftsteuer von 500 Euro pro Jahr. Gewinnausschüttungen werden mit 27,5% Kapitalertragssteuer besteuert. Die Gehälter der Gesellschafter unterliegen der Lohn- oder Einkommensteuer.

FAZIT

Mit erleichterten Gründungsprozessen und flexibler Kapitalstrukturierung stellt die FlexKapG eine interessante Alternative zur GmbH dar. Durch die Integration in das Wirtschaftliche Eigentümer Gesetz (WiEReG) wird zudem Transparenz und Rechtssicherheit gewährleistet.


Quellen:

WKO-Wien_FlexKapG-kommt-bei-Gründern-an

https://www.wko.at/gruendung/flexible-kapitalgesellschaft-flexkapg-

Produktivitätsrat/ Publikationen: Ein positiver Impuls für Unternehmensgründungen in Österreich (27.05.2024)

Artikel im Kurier (Samstag) vom 11. Mai 2024

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