Interview mit Notar Dr. Forster zum Thema FlexKapG

Dr. Richard Forster, u.a. Vizepräsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg und Mitglied des Fachausschusses der Österreichischen Notariatskammer für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, hat im Mai 2024 seine bisherigen Erfahrungen mit der Anfang Jänner 2024 neu hinzugekommenen “FlexKapG” mit uns geteilt.

(1) Worin sehen Sie die wesentlichen Vorteile in der neuen Gesellschaftsform?

Dr. Forster: “Die Vorteile sehe ich in erster Linie im Bereich der „Unternehmenswertanteile“ und somit auch der allenfalls besseren Möglichkeit für eine Mitarbeiterbeteiligung.”

(2) Wird diese neue Gesellschaftsform bereits stark nachgefragt?

Dr. Forster: “Die Nachfrage ist sehr verhalten. Das ist aber auch nicht verwunderlich. Gegen die – auch international – anerkannte „Marke“ GmbH tut sich diese neue Gesellschaftsform naturgemäß schwer. Die Rechtsform der GmbH gibt es seit Jahrzehnten. Es liegt diesbezüglich eine klare Judikatur und somit eine Rechtssicherheit vor, auf welche der Rechtsverkehr vertraut. Es sind auch kaum Vorteile der Flexiblen Kapitalgesellschaft gegenüber der GmbH zu erkennen. Es besteht deshalb im Regelfall kein Bedarf auf die neue – noch unbekannte und ungewisse – Rechtsform zu greifen. Auch kostenmäßig sind keine wirklichen Vorteile zu erkennen. Im Gegenteil: die kolportierte Kostenbegünstigung im Bereich der Anteilsabtretung ist nicht wirklich gegeben. Es besteht diesbezüglich ja die Pflicht, die Urkunden von einem Notar oder Rechtsanwalt erstellen zu lassen. Somit tritt gegenüber der bisherigen Situation im GmbH-Bereich de facto keine Kostenentlastung ein. Zudem verlangen gerade jene Bereiche, in welchen die Flexible Kapitalgesellschaft Vorteile gegenüber der GmbH haben könnte – wie etwa im Bereich der Unternehmenswertanteile – eine komplizierte Regelung und somit einen höheren Kostenfaktor.
Auch im Vergleich mit der Aktiengesellschaft bestehen für die Flexible Kapitalgesellschaft teilweise größere Hürden.”

(3) Wirkt die Endung „FlexCo“ beim Gesellschaftsnamen unseriös?

Dr. Forster: “Unseriös wäre vielleicht der falsche Ausdruck. Ich würde eher „ungewohnt“ sagen. Bei der GmbH weiß der Rechtsverkehr „was drinnen steckt“, bei der Flexiblen Kapitalgesellschaft ist noch so viel unklar und ungewiss. Deshalb muss man – jedenfalls im jetzigen Stadium – davon ausgehen, dass einige Vertragspartner es ablehnen werden, mit einer „FlexCo“ Geschäfte zu machen.” 

(4) Wie gefährlich sehen Sie die Meldebefreiung bei der Flexiblen Kapitalgesellschaft?

Dr. Forster: “Es ist mittlerweile klargestellt, dass es auch für Flexible Kapitalgesellschaften Meldepflichten an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer gibt. Die diesbezüglichen Meldepflichten sind unter Umständen komplexer als bei einer GmbH, wodurch auch in diesem Bereich mit Mehrkosten zu rechnen ist.” 

(5) Kann man seine bestehende GmbH in eine FlexKapG umwandeln?

 Dr. Forster: “Ja, das ist unter Einhaltung der dafür vom Gesetzgeber aufgestellten Voraussetzungen und Verfahren möglich.” 

(6) Wird sich diese neue Gesellschaftsform in Österreich durchsetzen?

Dr. Forster: “Nach dem bisherigen Stand ist eher davon auszugehen, dass sich diese neue Gesellschafsform nicht wirklich durchsetzen wird.”

Vielen Dank für Ihre Expertise, Herr Dr. Forster!

 

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